Willkommen auf der Website der Provost-Gruppe zur Sammlung und Bearbeitung von Meldungen

Es ist wichtig, dass wir ethische Verstöße schnell erkennen können.

Diese Plattform zur Sammlung von Meldungen ermöglicht es Beschäftigten und Interessengruppen (externe Mitarbeiter/innen, Beschäftigte von Auftragnehmern oder Subunternehmern, Zulieferer, Aktionäre und Vertreter der Zivilgesellschaft), schwerwiegende Probleme zu melden, damit wir uns darum kümmern können.

Solche Meldungen können ein Verbrechen oder Vergehen, eine schwerwiegende und offensichtliche Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften, eine Bedrohung des öffentlichen Interesses oder einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex darstellen, einschließlich des Bestehens oder der Gefahr des Eintretens schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie die Umwelt.


Definition eines Whistleblowers und Beschreibung des Sachverhalts :
Als Whistleblower wird eine natürliche Person anerkannt, die ohne finanzielle Gegenleistung und in gutem Glauben Informationen über ein Verbrechen, ein Vergehen, eine Bedrohung oder einen Schaden für das öffentliche Interesse, eine Verletzung oder den Versuch der Verschleierung einer Verletzung des Völkerrechts oder des Rechts der Europäischen Union, des Gesetzes oder der Verordnung meldet oder weitergibt.

In dieser Hinsicht müssen die Tatsachen, die Gegenstand der Meldung sind, objektiv und sachlich dargestellt werden, wobei ihr mutmaßlicher Charakter deutlich wird, und einen direkten Zusammenhang mit dem Gegenstand der Meldung aufweisen.

Schutz von Whistleblowern :
Es ist nicht immer einfach, eine Meldung zu machen. Aus diesem Grund haben wir ein Verfahren eingeführt, das strenge Vertraulichkeit, unparteiische und sorgfältige Bearbeitung, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und die Einhaltung der nationalen Gesetze gewährleisten soll.

Anonymität
Du hast die Möglichkeit, anonym zu bleiben. In diesem Fall solltest du keine Informationen über deine persönlichen Daten preisgeben.

Behandlung von Warnmeldungen:
Die über diese Plattform lancierten Warnungen werden, je nach Kategorie, von den benannten Referenten bearbeitet.

Ablauf:
Nachdem eine Warnmeldung auf der Plattform registriert wurde, überprüfen die zur Bearbeitung von Warnmeldungen auf der Plattform befugten Personen vertraulich die gemeldeten Fakten, um die Zulässigkeit der Meldung zu bestimmen und in Kenntnis der Sachlage über die weiteren Schritte zu entscheiden.
Der Meldende wird über einen anonymen Online-Chatraum über die Bearbeitung der Meldung auf dem Laufenden gehalten. Dieser Raum bietet auch die Möglichkeit, Klarstellungen vorzunehmen und sich mit den Fallmanagern auszutauschen. Die Informationen über den Zugang zu diesem Raum sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. 
Für die Bearbeitung gelten folgende Fristen:
  • 7 Tage für die Bestätigung des Eingangs der Meldung
  • 90 Tage für die Bearbeitung der Meldung.

Aufbewahrung der Daten
Wenn die in der Ausschreibung enthaltenen Behauptungen unzutreffend sind oder die Ausschreibung gegenstandslos geworden ist, wird die Ausschreibung geschlossen. Der Verfasser der Ausschreibung wird schriftlich über die Schließung des Falls informiert.

Ich habe meine Zugangsdaten zu meinem persönlichen Bereich verloren, was kann ich tun?
Du kannst eine neue Ausschreibung erstellen, indem du dem Referenten deine Situation und die bereits erfolgte Ausschreibung erklärst. Der Referent kann dann über den neu erstellten Kommunikationsbereich mit dir kommunizieren.

Dieses System wird von einem Anbieter gehostet, der keinen Zugriff auf die Daten hat, aber den Betrieb des Systems garantiert.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.